Impressumspflicht für Unternehmen in sozialen Netzwerken - szda
Impressumspflicht für Unternehmen in sozialen Netzwerken
Auch auf Social Media gilt die Impressumspflicht für Unternehmen. Wer gewerblich Inhalte postet, muss ein rechtssicheres Impressum angeben – leicht auffindbar, erreichbar und aktuell. Fehler können teuer werden. Wir zeigen, worauf du achten musst und wie du rechtlich sicher unterwegs bist.
15. April 2025
Autor: szda
Kat.: Allgemein

Was du als Unternehmen wissen musst

Egal, ob Instagram, Facebook, LinkedIn oder TikTok – soziale Netzwerke sind längst ein fester Bestandteil des Online-Marketings. Doch was viele übersehen: Auch hier gilt die Impressumspflicht. Wer als Unternehmen in sozialen Medien aktiv ist, muss ein rechtssicheres Impressum angeben – und das leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. Klingt sperrig? Ist es auch. Aber wir erklären dir, was das genau bedeutet – und wie du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst.

Wer braucht ein Impressum?

Grundsätzlich gilt: Jede gewerblich genutzte Online-Präsenz muss ein Impressum enthalten. Das betrifft nicht nur Webseiten, sondern auch Profile und Seiten auf sozialen Netzwerken, wenn sie zu unternehmerischen Zweckenbetrieben werden – also etwa zur Kundengewinnung, Markenbildung oder Produktbewerbung.

Beispiele für impressumspflichtige Social-Media-Präsenzen:

  • Unternehmen, Agenturen, Freiberufler:innen
  • Influencer:innen mit Werbepartnerschaften
  • Gastronomiebetriebe
  • Online-Shops
  • Vereine mit wirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Präsenzen mit journalistischen Inhalten
  • Anbieter:innen digitaler Dienste und Dienstleistungen
  • Elektronische Medien, die mindestens viermal im Jahr verbreitet werden

Was muss ins Impressum?

Ein vollständiges Impressum enthält in der Regel:

  • Name bzw. Firma
  • Anschrift (kein Postfach!)
  • Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse)
  • Vertretungsberechtigte Person (z. B. Geschäftsführung)
  • Firmenbuchnummer und -gericht, falls vorhanden
  • UID-Nummer, falls vorhanden
  • Aufsichtsbehörde oder Kammer, sofern relevant

Je nach Branche oder Unternehmensform können zusätzliche Angaben nötig sein. Für Websites und Social-Media-Kanäle von Mediendiensten etwa gelten nochmals erweiterte Informationspflichten.

Wo muss das Impressum platziert sein?

Die Vorgaben der Rechtsprechung sind klar: Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Auf sozialen Netzwerken gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten – und in den meisten kannst du auch mehrere Links hinterlegen, etwa in der Bio oder im Info-Bereich.

Facebook: Impressum direkt im Info-Bereich der Seite eintragen oder einen klar gekennzeichneten Link setzen. Facebook bietet dafür sogar ein eigenes Feld.

Instagram: Impressumspflicht wird häufig verletzt, weil es keine eigene Impressum-Funktion gibt. Hier kannst du in der Bio z. B. „Impressum: szda.at/impressum“ verlinken.

TikTok: Auch hier empfiehlt sich die Angabe in der Bio mit einem Link zum Impressum.

LinkedIn: Im „Info“-Bereich deiner Unternehmensseite solltest du ebenfalls den Link zum Impressum gut sichtbar platzieren.

YouTube: In den Kanal-Informationen kannst du einen Impressumslink einfügen, alternativ in die Kanalbeschreibung oder ins Video-Description-Feld.

Was passiert bei Verstößen?

Die Impressumspflicht ist keine bloße Formalität – sie ist rechtlich verpflichtend. Verstöße können abgemahnt werden und unterliegen dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Das kann im schlimmsten Fall zu Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Geldstrafen führen. Letztere können je nach Schwere des Verstoßes bis zu € 50.000,-betragen.

Fazit: Impressum ist Pflicht – auch auf Social Media

Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum. Wenn du als Unternehmen oder Selbstständige:r online unterwegs bist, solltest du unbedingt ein korrektes Impressum führen – auf deiner Website und auf deinen Social-Media-Kanälen. Es schützt dich vor rechtlichen Problemen und zeigt gleichzeitig Professionalität und Transparenz.

Nähere Informationen zur allgemeinen Impressumspflicht findest du auf usp.gv.at.

Du bist dir unsicher, ob dein Impressum korrekt eingebunden ist?
Wir helfen gerne weiter – als Agentur für Web, Rechtliches & Onlinepräsenz sorgen wir bei szda.at dafür, dass deine digitale Visitenkarte nicht nur schick, sondern auch rechtssicher ist.


Disclaimer:
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Für rechtssichere Auskünfte empfehlen wir die Konsultation einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts bzw. entsprechender Fachstellen.

verfasst von: <a href="https://www.szda.at/author/szda/" target="_self">szda</a>

verfasst von: szda

veröffentlicht am: 15. April 2025

Ein Kreativschädel wie er im Buche steht. Geboren in den 80er, aufgewachsen in den 90er und den Jahrtausendwechsel gefeiert. Ich bin seit meinem ersten Tag auf Erden ein Enfant-terrible.

Kommentare

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert